Ab dem 18. Dezember haben Passagiere, die nach Polen fliegen, eine zusätzliche Möglichkeit, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Tests sind für Ungeimpfte, aber auch für Geimpfte und Genesene obligatorisch. (nicht gültig ab 28. März 2022)
Flugreisen aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums und außerhalb der Europäischen Union, unter anderem aus dem Vereinigten Königreich und Ägypten
Eine Verordnung des Ministerrats, die am 15. Dezember 2021 in Kraft trat, bestimmte, dass Reisende aus Nicht-EU- und Nicht-Schengen-Ländern einen negativen Coronavirus-Test vorweisen müssen, bevor sie die polnische Grenze überschreiten. Der Test musste frühestens 24 Stunden vor der Landung in Polen oder nach der Landung, aber noch vor der Passkontrolle durchgeführt werden.
17. Dezember 2021 wurde eine neue Verordnung veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die Tests auch nach der Grenzkontrolle durchgeführt werden können. Der Fluggast muss den Test innerhalb von drei Stunden nach der Landung, noch am Flughafen, durchführen. Ist das Ergebnis negativ, gibt das Labor diese Information in die offizielle Datenbank ein und die Quarantäne wird aufgehoben.
Ab dem 24. Februar 2022 sind Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine die polnisch-ukrainische Grenze überschreiten, von der Quarantäne ausgenommen und weisen ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis auf.
Es werden sowohl Antigentests als auch PCR-Tests anerkannt. Auf dem Flughafen werden nur Antigentests durchgeführt. Die Kosten trägt der Reisende selbst. Am Flughafen Gdańsk werden die Arbeitszeiten der Abstrichlabors an die Flüge aus Nicht-Schengen- und Nicht-EU-Ländern angepasst, um den Passagieren die Möglichkeit zu geben, sich testen zu lassen. Einzelheiten finden Sie HIER
Die Testpflicht gilt für geimpfte, genesene und ungeimpfte Personen.
Geimpfte Personen, die von außerhalb der EU und des Schengen-Raums einreisen, können nach Vorlage eines negativen Testergebnisses ohne Quarantäne in das Land einreisen. Dies gilt auch für genesene Personen. Nicht geimpfte Personen hingegen unterliegen trotz eines negativen Tests einer 7-tägigen Quarantäne. Tag einen Covid-19-Test durchführen. Diejenigen, die trotz der geltenden Bestimmungen das Testergebnis bei der Passkontrolle nicht vorweisen können, werden ebenfalls in eine 7-tägige Quarantäne geschickt.
Kinder aus Nicht-Schengen- und Nicht-EU-Ländern
Kinder unter 5 Jahren müssen nicht getestet werden. Wie bisher sind Kinder unter 12 Jahren, die mit Erwachsenen reisen, welche geimpft sind oder ein EU-Covid-Zertifikat besitzen, da sie vor der Reise einen Test durchgeführt oder maximal 180 Tage vor Reiseantritt eine Coronavirus-Infektion hatten, von der Quarantäne befreit. Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren und älter müssen getestet werden.
Transit
Es ist möglich, im Transit durch Polen zu reisen, ohne unter Quarantäne gestellt zu werden. Dies gilt nur für diejenigen, die von außerhalb des Schengen-Raums und von außerhalb der Union nach Polen kommen und ein Ticket für einen Weiterflug haben, der nicht später als 24 Stunden nach der Landung abgeht. Diese Personen sind jedoch nicht von der Pflicht befreit, innerhalb von maximal 24 Stunden im Ausland oder innerhalb von drei Stunden nach der Landung auf dem Flughafen einen Test durchzuführen.
Flüge aus Schengen und der Europäischen Union, einschließlich Zypern und Irland
Reisende aus Schengen- und EU-Ländern können, sofern sie vollständig geimpft sind, ohne Test nach Polen einreisen, ebenso wie Genesene. Diejenigen, die keinen vollständigen Impfschutz haben, können sowohl vor der Abreise nach Polen als auch nach der Ankunft einen Test machen. In beiden Fällen haben sie dafür zwei Tage Zeit: 48 Stunden vor der Ankunft und 48 Stunden nach der Landung. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Flugverbot
Das Flugverbot nach Polen aus sieben afrikanischen Ländern - Botswana, Südafrika, Mosambik, Eswatini, Lesotho, Namibia und Simbabwe - wurde bis zum 24. Januar verlängert. Wer aus diesen Ländern über andere Häfen nach Polen einreist, unterliegt bei seiner Rückkehr einer 14-tägigen Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann. Alle Veränderungen hängen mit der Ausbreitung der Coronavirus-Mutation namens Omicron und der vierten Welle der Pandemie zusammen.