PRM-Service-Qualitätsstandards
Um allen Passagieren den höchsten Service zu bieten, legt unser Flughafen besonderen Wert auf den Komfort und die Sicherheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM – Passengers with Reduced Mobility). Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die geltenden Qualitätsstandards für die PRM-Betreuung.
PRM-Dienstleistungen am Flughafen Danzig
Der Lech-Wałęsa-Flughafen Danzig gewährt jedem behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (engl. Passengers with Reduced Mobility) notwendige Hilfe beim Abflug und der Anreise gemäß Richtlinien der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, ECAC Doc. 30 und Auflagen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), Nachtrag 9. Erforderliche Unterstützung leistet im Namen des Flughafens das Abfertigungsunternehmen Ferier.
Hilfsbedürftige Fluggäste können sich direkt am Einfindepunkt für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, bedient von Ferier im Terminal T2 in der Abflughalle, an gekennzeichneten Meldestellen im Gebäude des Passagierterminals oder an hierfür bestimmten Rufsäulen melden. Meldestellen werden von qualifizierten Mitarbeitern bedient, die Ihnen notwendige Auskünfte erteilen.
Hilfeleistung für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
Die Unterstützung für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität umfasst:
- Assistenz des Personals vom Parkplatz vor dem Passagierterminal bis zur Abfertigungsstelle;
- Begleitung von der hingewiesenen Flughafenstelle bis zur Abfertigung;
- Unterstützung bei der Abfertigung und Gepäckaufgabe;
- Begleitung von der Abfertigungsstelle auf Board des Flugzeugs nebst Hilfe infolge der eingeschränkten Mobilität bei der Emigrations-, Zoll- und Sicherheitskontrolle;
- Begleitung ins Flugzeug- im Bedarfsfall mit Rollstuhl oder sonstigen Hilfsmitteln, je nach Bedarf;
- Begleitung von der Flugzeugtür bis zum gebuchten Platz im Flugzeug;
- Assistenz beim Aussteigen aus dem Flugzeug- im Bedarfsfall mit Rollstuhl oder sonstigen Hilfsmitteln, je nach Bedarf;
- Begleitung vom Flugzeug bei der Anreise zur Anflughalle und Gepäckabholung nebst Hilfe infolge der eingeschränkten Mobilität bei der Immigrations-, Zoll- und Sicherheitskontrolle;
- Begleitung aus der Anflughalle zur erwünschten Stelle am Flughafen;
- Begleitung in die Abflughalle bei Anschlussflügen, betrifft Transfer-/Transitpassagiere;
- Begleitung in die Toilette und kommerzielle Zone des Terminals, soweit notwendig.
PRM-Betreuung – Umfang, Ausrüstung und Reaktionszeit
Der Leistungsstandard für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, erbracht von der Fa. Ferier umfasst eine beinahe ganztägige Unterstützung von 1-2 Mitarbeitern des qualifizierten Personals, das für die Bedienung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zuständig ist (4.30-8:00 Uhr- zwei Mitarbeiter, 8.00 -22:00 Uhr- drei Mitarbeiter, ab 22:00 Uhr bis zum letzten Anflug- ein Mitarbeiter), exklusive Nachtservice zwischen 0.00 - 05:00 Uhr.
Um hilfsbedürftigen Fluggästen besten Service bieten zu können, werden fachliche Geräte benutzt, wie Hebefahrzeuge Ambulift, Treppenraupen, manuelle Rollstühle bzw. manuelle Hebewagen für die Beförderung auf Board des Flugzeuges. Die Wartezeit auf Unterstützung für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die Kunden des Flughafens Danzig sind, beträgt jeweils:
- Bei Abflug von Kunden, die den Service vor Anreise zum Flughafen gebucht haben und den Dienstleistungsanbieter durch eine vorzeitige Meldung am Einfindepunkt benachrichtigt haben:
- 80 % der Kunden wartet nicht länger als 10 Minuten auf Unterstützung;
- 90 % der Kunden wartet nicht länger als 20 Minuten auf Unterstützung;
- 100 % der Kunden wartet nicht länger als 30 Minuten auf Unterstützung;
- Bei Abflug von Kunden, die den Service vor Anreise zum Flughafen nicht gebucht haben und den Dienstleistungsanbieter durch keine vorzeitige Meldung am Einfindepunkt benachrichtigt haben:
- 80 % der Kunden wartet nicht länger als 25 Minuten auf Unterstützung;
- 90 % der Kunden wartet nicht länger als 35 Minuten auf Unterstützung;
- 100 % der Kunden wartet nicht länger als 45 Minuten auf Unterstützung
- Bei Anreise von Kunden, die den Service vorzeitig gebucht haben, steht notwenige Hilfe am Flugzeug:
- für 80 % der Kunden innerhalb von 5 Minuten ab Ankunft des Flugzeugs am Stellplatz,
- für 90 % der Kunden innerhalb von 10 Minuten,
- für 100 % der Kunden innerhalb von 20 Minuten, zur Verfügung.
- Bei Anreise von Kunden, die den Service nicht vorzeitig gebucht haben, steht notwenige Hilfe am Flugzeug:
- für 80 % der Kunden innerhalb von 25 Minuten ab Ankunft des Flugzeugs am Stellplatz,
- für 90 % der Kunden innerhalb von 35 Minuten,
- für 100 % der Kunden innerhalb von 45 Minuten, zur Verfügung.
Qualitätskontrolle der PRM-Betreuung und Passagierrechte
Die Qualität des erbrachten Services wird vom Flughafenmanagement überwacht. Den Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität finden Sie >>>HIER<<<
Die Flughafenleitung weist darauf hin, dass Passagiere bei Zweifeln an der Qualität des PRM-Dienstes eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für Zivilluftfahrt einreichen können >>>HIER<<<