Lech-Wałęsa-Flughafen Gdańsk
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Der Flughafen muss keine Entschädigung zahlen

30.09.2019 | 16:00

Das Bezirksgericht in Gdańsk wies zwei weitere Klagen von Grundstücksbesitzern gegen Lech-Walesa-Flughafen in Gdańsk ab. Der eine verlangte über 170.000. PLN Entschädigung, der andere 100.000 PLN.

Beide behaupteten, dass der Wert ihres Grundbesitzes nach der Einrichtung eines Sperrgebiets um den Flughafen Gdańsk zurückgegangen sei. Am 30. September entschied das Bezirksgericht in Gdańsk, dass der Beschluss des Sejmik [Woiwodschaftstag] der Woiwodschaft Pommern über die Schaffung dieses Gebiets keine Auswirkungen auf den Grundbesitz von Wzgórze Mickiewicza hatte, dass er keine Beschränkungen für die Nutzung dieses Grundbesitzes einführte und seine Eigentümer keinen Schaden erlitten hatten. Eine ähnliche Entscheidung betraf am 27. September ein Einfamilienhaus in der Straße Jaśminowy Stok in Gdańsk Kokoszki. Eine Welle von Ansprüchen gegen polnische Flughäfen, einschließlich des Flughafens Gdańsk, tauchte auf im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Bestimmung von so genannten Sperrgebieten. Dies sind Zonen um Flughäfen, deren Gebiet und Umfang durch die Sejmiks der einzelnen Woiwodschaften beschlossen wurden. Für den Flughafen Gdańsk wurde das Gebiet im März 2016 durch Beschluss des Sejmik Pommern eingerichtet. Ab diesem Moment begannen die Besitzer von Grundstücken, die sich in diesem Gebiet befanden, Schadensersatzansprüche an den Hafen zu richten. Über 5.000 trafen ein.

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